Das auf Antrag der GETEC AG eingeleitete Ermittlungverfahren wegen des Verdachts der Verleumdung wurde von der zuständigen Ermittlungsbehörde eingestellt!


Wir zitieren aus der Einstellungsverfügung:


"Die Prüfung der Sach- und Rechtslage hat ergeben, daß dem Beschuldigten durch seine Äußerungen im Internet keine vorsätzliche falsche Tatsachenbehauptung und damit keine Verleumdung nachzuweisen ist." ..."Der Beschuldigte hat sich daher weder einer Verleumdung noch eines anderen Beleidigungsdeliktes strafbar gemacht."